DE Hochzeit und Ehe
Was tun?
Wenn Sie an der kirchlichen Trauung in einer unserer Kirchen (Basilika, St.-Martins-Rotunde) interessiert sind, müssen Sie sich mindestens vier Monate vor der geplanten Hochzeit an unser Pfarramt oder Pfarrbüro wenden. Siehe Kontakte.
Ehe
Die Ehe ist ein Bund, durch den Mann und Frau unter sich die engste Gemeinschaft für das ganze Leben bilden, welche durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung von Kindern gerichtet ist. Wird eine Ehe zwischen zwei Getauften geschlossen, ist sie ein Sakrament. Die kirchliche Trauung ist ihrem Wesen nach eine Zeremonie, bei der sich die Partner vor Gott gegenseitig das Eheversprechen geben. Der Zelebrant bittet anschließend um Gottes Gnade für das Brautpaar.
Bedingungen für die Eheschließung
Die Ehe wird von zwei Menschen geschlossen, die sich freiwillig entschieden haben, zusammen zu leben und eine Familie zu gründen. Eine Ehe kann nicht gültig geschlossen werden, wenn dem Partner exkludierende Bedingungen gestellt werden (z. B. „wir wollen keine Kinder haben“). Die Ehe kann in der römisch-katholischen Kirche von Personen geschlossen werden, die in dieser Kirche getauft wurden. Eine Ausnahme kann erteilt werden, wenn einer der Partner katholisch ist und der andere einer anderen Kirche angehört oder nicht getauft ist. Wenn keiner von beiden katholisch getauft ist, ist eine kirchliche Trauung nicht möglich.
Die römisch-katholische Kirche betrachtet die Ehe als einen einzigartigen, lebenslangen und untrennbaren Bund zwischen Mann und Frau, der auf bedingungsloser Liebe gegründet ist und dem Wohl beider Ehepartner und ihrer Kinder dient. In der römisch-katholischen Kirche (zu der unsere Kirchen gehören) ist es daher möglich, die Ehe zu schließen, wenn beide Verlobten (I.) ledig sind, (II.) einander lebenslang treu sein wollen, (III.) Kinder annehmen und erziehen wollen und (IV.) mindestens einer von ihnen ein römisch-katholischer Christ ist.
Eine besondere Situation liegt vor, wenn ein oder beide Partner geschieden sind. Die Kirche hat großen Respekt vor der Ehe und lässt daher nach der Scheidung einer gültig geschlossenen Ehe keine weitere kirchliche Ehe zu. Trotzdem ist es in einem solchen Fall ratsam, sich mit uns in Verbindung zu setzen und die Situation zu besprechen.
Amtliches rund um die Hochzeit
Die öffentliche Bestätigung einer gegenseitigen Beziehung ist nicht nur für die Brautleute, sondern auch für ihre Familien ein entscheidender Moment. Sie bedeutet aber auch für die Gesellschaft als Ganzes sehr viel. Deshalb ist die Eheschließung nicht nur ein wichtiges persönliches Lebensereignis, sondern aus staatlicher Sicht auch ein Rechtsakt. Aus diesem Grund ist es notwendig, vor der Hochzeit das Standesamt am Ort der Trauung aufzusuchen und die entsprechenden Formulare auszufüllen. Auch die Kirche führt Aufzeichnungen über die Hochzeit, und vor der Zeremonie muss das Paar dem zuständigen Mitarbeiter der Kirche Geburtsurkunden, Personalausweise und aktualisierte Taufbescheinigungen (nicht älter als drei Monate vor dem Hochzeitstag) vorlegen. Mehr über den Personalausweis und den Trauschein im (tschechisch geschriebenen) Text aus dem Jahre 2018 hier: epravo.cz
Vorbereitung
Da es sich um einen entscheidenden Schritt im Leben eines Menschen handelt, erweist sich eine Vorbereitung auf das Eheleben vor der Hochzeit als sehr wichtig. In der Regel kommt es zu mehreren Einzelgesprächen innerhalb der Pfarrgemeinde, aber es gibt auch gemeinsame Vorbereitungen für mehrere Paare auf einmal. Es ist jedoch immer notwendig, den Schritt mit dem Zelebranten zu besprechen. Aus diesem Grund muss die Hochzeit rechtzeitig geplant werden (mehrere Monate vor der Trauung). Verlobte, die sich in einer unserer Kirchen (Basilika, St.-Martins-Rotunde) trauen lassen möchten, sollten sich mindestens vier Monate vor der geplanten Hochzeit im Pfarrbüro melden.
Mehr Informationen über die Ehe finden Sie (auf Tschechisch) unter www.manzelstvi.cz